ERBRECHT MÜNCHEN

Fachanwälte für Erbrecht in München

Testament, Erbengemeinschaft, Pflichtteil.

Wir ordnen Ihren Fall, sagen Ihnen im ersten Gespräch, wo Sie stehen, und was sich noch regeln lässt.

VORSORGE

Testament und Erbvertrag

Wer nichts regelt, überlässt die Verteilung dem Gesetz. Wir formulieren so, dass Ihr Wille auch Jahre später trägt.

AUSEINANDERSETZUNG

Erbengemeinschaft

Mehrere Erben, ein Nachlass, selten Einigkeit. Wir setzen Ihre Ansprüche durch, außergerichtlich wo es geht.

ANSPRÜCHE

Pflichtteil und Enterbung

Enterbt zu sein heißt nicht, leer auszugehen. Wir prüfen Ihren Anspruch, berechnen ihn und machen ihn geltend.

LEISTUNGEN

Was wir im Erbrecht für Sie tun

  • Testament, Erbvertrag und Vermächtnis
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Schenkungen zu Lebzeiten und vorweggenommene Erbfolge
  • Erbschaftsteuer und steueroptimierte Übertragung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteil geltend machen oder abwehren
  • Erbscheinverfahren und Nachlassabwicklung
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung
TESTAMENT

Testament, Erbvertrag und Vermächtnis

Die gesetzliche Erbfolge passt selten zu dem, was Mandanten sich vorstellen. Sie teilt nach starren Quoten, nicht nach Lebenssituation. Wer bestimmen will, wer welchen Vermögensgegenstand bekommt, braucht ein Testament, einen Erbvertrag oder ein Vermächtnis.

Streit entsteht fast immer an derselben Stelle: an unklaren Formulierungen. Ein Satz, der beim Aufsetzen eindeutig schien, wird nach dem Erbfall von zwei Seiten unterschiedlich gelesen. Wir formulieren so, dass diese Lücke gar nicht erst entsteht, und denken die steuerliche Seite von Anfang an mit.

Typische Fragen, die wir mit Ihnen klären: Wer erhält das Familienheim? Wie ist der länger lebende Ehegatte abgesichert? Sollen einzelne gesetzliche Erben ausgeschlossen werden? Und welche Gestaltung führt zur geringsten Steuerlast?

ERBENGEMEINSCHAFT

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

Kaum eine rechtliche Konstruktion ist so konfliktanfällig wie die Erbengemeinschaft. Alle Erben verwalten gemeinsam, entscheiden müssen sie oft einstimmig, und über die Verteilung einer Immobilie streiten Geschwister auch dann, wenn das Verhältnis vorher gut war.

Unser Weg führt zuerst über die Verhandlung. Eine außergerichtliche Einigung spart Kosten, Zeit und Nerven. Wenn sie nicht zustande kommt, führen wir das Verfahren, von der Teilungsversteigerung bis zur Klage auf Auseinandersetzung.

Dazu kommen die Nebenschauplätze, die viele unterschätzen: Auskunftsansprüche, Bewertung von Immobilien, Nutzungsentschädigung für den Miterben, der im Haus wohnt, und die Frage, wer Nachlassverbindlichkeiten trägt.

PFLICHTTEIL

Pflichtteil, Enterbung und Pflichtteilsergänzung

Eine Enterbung nimmt Ihnen die Erbenstellung, nicht zwingend Ihr Geld. Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern behalten einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben, gerichtet auf Zahlung, nicht auf einzelne Gegenstände.

Der erste Schritt ist fast immer die Auskunft. Ohne belastbares Nachlassverzeichnis lässt sich der Anspruch nicht beziffern. Danach prüfen wir, ob Schenkungen der letzten zehn Jahre den Anspruch erhöhen, was regelmäßig übersehen wird.

Auf der anderen Seite beraten wir Erben und Erblasser, die Pflichtteilslasten reduzieren wollen, etwa durch lebzeitige Übertragung mit Nießbrauch oder durch einen Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung.

VORSORGE

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorge endet nicht beim Testament. Der häufigere Fall ist nicht der Tod, sondern die Situation, in der jemand vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden kann.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handelt, und vermeiden im Regelfall ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie wollen und welche nicht. Formulierungen, die vor einigen Jahren üblich waren, halten der aktuellen Rechtsprechung häufig nicht mehr stand, deshalb lohnt der Blick auf ältere Dokumente.

TEAM

Ihre Ansprechpartner

Sechs Berufsträger am Standort Türkenstraße, spezialisiert auf Erbrecht, Erbschaftsteuer und die Schnittstellen zum Familien- und Gesellschaftsrecht.

Peter Muth, M.A.

Partner
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Maria Demirci

Partnerin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht

Stefan Schützendübel

Counsel
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Barbara Rose

Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin

Prof. Dr. Rainer Hausmann

Rechtsanwalt
Internationales Erbrecht

Alicia Böck

Rechtsanwältin
Erbrecht
Vermögensnachfolge

MANDANTENSTIMMEN

Was Mandanten sagen

„Er hat mir sofort verständlich erklärt, wo das Problem bei meinem Erbstreit liegt …“

K. S., Beratungsgespräch Erbrecht, 10.12.2025

„… seine klare Kommunikation, die realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten …“

C. H., Erbrechtliche Beratung, 22.08.2025

„Seit Jahren berät uns Herr Muth in Erbrecht-Fragestellungen überaus kompetent.“

M. F., Erbrecht, 10.11.2024

Quelle: anwalt.de

KONTAKT

Sprechen Sie mit uns

Der schnellste Weg ist der Anruf. Sie schildern kurz Ihren Fall, wir sagen Ihnen, ob und wie sich etwas erreichen lässt.

SNP Schlawien Partnerschaft mbB
Türkenstraße 16, 80333 München
Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben zur Bearbeitung Ihres Anliegens zu. Hinweise dazu in der Datenschutzerklärung.

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Barbara Rose

Rechtsanwältin
Wirtschaftsmediatorin

Schwerpunkte

  • Erbrecht
  • Vermögensnachfolge
  • Prozessführung
  • Mediation


Als Rechtsanwältin habe ich mich auf das Erbrecht und die Vermögensnachfolge spezialisiert und berate Sie umfassend in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensplanung – selbstverständlich unter Einbeziehung der Schnittstellen zum Familienrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.

Ich stehe Ihnen sowohl in der vorsorgenden Beratung als auch konfliktbegleitend bei der außergerichtlichen oder prozessualen Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergebnisorientiert zur Seite. Hierbei lege ich besonderen Wert auf individuelle Lösungen, die Ihren persönlichen und familiären Umständen gerecht werden.
Meine Ausbildung als Mediatorin ermöglicht es mir zudem, Parteien eines Konflikts im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung als neutraler Dritter fachkundig anzuleiten, selbst interessengerechte und langfristig tragende Lösungen zu entwickeln.