Der eigene Tod oder das Versterben einer nahestehenden Person stellen existenzielle Fragen im Leben eines Menschen dar. Für die damit verbundenen rechtlichen Auswirkungen, die Bewahrung Ihres Lebenswerks und die steueroptimierte Übertragung Ihres Vermögens oder Unternehmens auf die nächste Generation stehen wir von der Kanzlei SNP Schlawien an Ihrer Seite.
Anpassung erbrechtliche Nachfolgeregelung und Gesellschaftsvertrag
Privat- und gemeinnützige Stiftungen
Unternehmensstrukturierung
Unternehmensverkauf
Family Office
Erbauseinandersetzungen von Erbengemeinschaften
Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Erbscheinverfahren
Nachlassabwicklung
Einstweilige Sicherungsmaßnahmen
Immobilien- und Vermögensübertragungen
Anfechtung von Testamenten
Sie haben erbrechtliche Fragen und sind auf der Suche nach klaren Handlungsempfehlungen?
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Wenn Sie sich mit Ihrer Vermögensnachfolgeplanung und insb. mit dem Thema Erbschaft auseinandersetzen, ist ein wesentlicher Aspekt, den es zu berücksichtigen gilt, die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer. Steuern können einen erheblichen Einfluss auf Ihre Planungen und auf das Erbe haben. Deshalb gilt es, die Vermögensnachfolge sorgfältig vorzubereiten.
Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer knüpfen grundsätzlich an den lebzeitigen oder den Erwerb von Todes wegen an. Sie hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten sind:
Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig und von den unterschiedlichsten persönlichen, finanziellen sowie vermögensmäßigen Interessen geprägt. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Umstände zugeschnitten ist.
Steuerliche Optimierung: Wir unterstützen Sie bei Ihrer steuerlich optimierten Vermögensnachfolge, insbesondere durch die gemeinsame Erarbeitung und Umsetzung geeigneter Schenkungsstrategien oder letztwilliger Nachfolgeregelungen.
Gesamtheitliche Lösungsansätze: Wir legen hohen Wert auf gesamtheitliche Lösungsansätze, die nicht nur den steuerlichen und den zivilrechtlichen Anforderungen Rechnung tragen, sondern auch Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen gerecht werden.
In unserer Beratung erleben wir immer wieder: Die gesetzliche Erbfolge wird den Interessen unserer Mandanten in aller Regel nicht gerecht. Wer den Übergang seines Vermögens seinen Wünschen entsprechend regeln möchte, sollte daher frühzeitig ein Testament aufsetzen, einen Erbvertrag schließen oder bestimmte einzelne Vermögensgegenstände durch Vermächtnisse übertragen.
Ohne optimale erbrechtliche Gestaltung sind Konfliktfälle in Nachlassangelegenheiten regelmäßig vorprogrammiert. Eine Musterlösung für den Erbfall gibt es nicht, entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalles.
Typische Konfliktfelder in Nachlassangelegenheiten sind Streitigkeiten zwischen den Erben bei der Auseinandersetzung des Erbes und um Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche. Nicht nur vom Erblasser, sondern auch vom Erben sind stets erbschaftsteuerliche Aspekte zu beachten und es stellen sich Fragen, wie genau der Nachlass zu verwalten ist.
Die optimale Gestaltung Ihres Testaments oder eines Erbvertrags sind rechtlich anspruchsvoll. Zahlreiche Gerichtsverfahren belegen, dass immer wieder Streit über die Auslegung des Testaments entsteht. Dazu kommt es allerdings erst nach dem Tod des Erblassers. Ihnen ist dann jeder Einfluss auf die Verteilung Ihres Vermögens genommen. Umso wichtiger sind verlässliche Formulierungen und ein vorausschauender Beratungsansatz.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei für Erbrecht in München setzen regelmäßig Testamente, Erbverträge und Vermächtnisse für unsere Mandanten auf. Im Mittelpunkt der Beratung stehen Ihre Verteilungswünsche. Wir entwerfen Lösungen, die diesem individuellen Bedarf gerecht werden. Zentrale Fragen sind etwa:
Kaum eine rechtliche Beziehung ist so konfliktreich wie die Erbengemeinschaft. Regelmäßig kommt es zu emotionalen Auseinandersetzungen über die Verteilung des Nachlasses.
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich viele dieser Konflikte nur mithilfe versierter Rechtsberatung lösen lassen. Wir versuchen stets, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Dies spart Kosten und schont die ohnehin angespannten Nerven der Beteiligten. Erst, wenn die Verhandlungen fehlschlagen, wenden wir uns an die Gerichte. Dabei können Sie auf unsere Prozesserfahrung und Durchsetzungsstärke zählen.
Unsere Leistungen für Erbengemeinschaften:
Vereinbaren Sie gerne einen Termin, um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche zu besprechen. Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei für Erbrecht in München stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Maria Demirci (40) ist zum Juli als Partnerin bei SNP Schlawien eingetreten. Die Fachanwältin für Erb- und Familienrecht wechselte innerhalb Münchens von der Nachfolgeboutique RDS Roglmeier Demirci. Neben der Beratung von Private Clients bei der Vermögensnachfolge vertritt sie ihre Mandanten in Erbrechts- und Scheidungsangelegenheiten. Nach dem Zugang von Demirci umfasst die Praxis für Erbrecht und Vermögensnachfolge bei SNP Schlawien standortübergreifend 16 Berufsträger. Am Münchner Standort gehören fünf Partnerinnen und Partner, vier Associates sowie als of Counsel der Nachfolgeberater Prof. Dr. Rainer Hausmann der Praxisgruppe an.
Wer sorgt nach Ihrem Tod dafür, dass Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird?
Die Testamentsvollstreckung ist eines der wichtigsten Instrumente der Nachfolgegestaltung, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Ein kompetenter Testamentsvollstrecker kann den Nachlass davor bewahren, zerschlagen zu werden, und verhindert oftmals drohenden Streit zwischen den Erben.
Unsere Fachanwälte für Erbrecht in München sind seit vielen Jahren als Testamentsvollstrecker tätig und wissen, worauf es ankommt. Eine erfolgreiche Testamentsvollstreckung verlangt juristische Expertise, Durchsetzungsfähigkeit und Standhaftigkeit. Diese Eigenschaften bringen wir mit. Peter Muth ist durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V. in seinen Fähigkeiten und Kenntnissen als Testamentsvollstrecker zertifiziert.
Die Testamentsvollstreckung bietet sich typischerweise an, wenn der Erbfall komplex abzuwickeln ist. Die Einsatzmöglichkeiten der Testamentsvollstreckung sind zahlreich.
Folgende Vorteile kann sie zum Beispiel bieten:
Sollten keine zur Fortführung des Unternehmens geeigneten Erben vorhanden sein, kann die Testamentsvollstreckung außerdem ein geeignetes Instrument der Unternehmensnachfolge darstellen. Durch die Installierung eines kompetenten Testamentsvollstreckers kann ein Unternehmen durch den Generationswechsel geführt werden.
Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten und Vorteilen der Testamentsvollstreckung. Rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.
Wir überprüfen zunächst, ob Sie tatsächlich wirksam enterbt wurden. Unklarheiten in Testamenten und Erbverträgen führen immer wieder dazu, dass eine Enterbung in Zweifel gezogen werden kann und die gesetzliche Erbfolge greift. Hierbei fechten wir unter Umständen ein vorhandenes Testament an. Nötigenfalls machen wir dies außergerichtlich oder auch gerichtlich für Sie geltend.
Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist in der Regel die Berechnung und Durchsetzung des Anspruchs. Unter Umständen können Sie auch gegen Schenkungen vorgehen, die der Verstorbene vor seinem Tod gemacht hat. Auch dazu beraten Sie unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in unserer Kanzlei in München.
Die Motive einen gesetzlichen Erben nicht am Nachlass partizipieren zu lassen, können vielfältig sein – angefangen bei familiären und persönlichen Gründen bis zum Schutz Ihres Familienunternehmens vor Zerschlagung und Zersplitterung.
Doch die Enterbung führt nicht automatisch dazu, dass keinerlei Ansprüche mehr bestehen würden. Wer als pflichtteilsberechtigte Person enterbt wird, hat in der Regel trotzdem Ansprüche gegen die Erben.
Pflichtteil / Pflichtteilsansprüche stehen klassischerweise den Kindern und dem Ehegatten/Lebenspartnern des Verstorbenen zu. Unter Umständen können ihn auch die Eltern oder Enkel bzw. Urenkel einen Pflichtteil geltend machen. Wenn Sie die Enterbung einer Pflichtteil -berechtigten Person beabsichtigen, lohnt es sich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Unsere Schwerpunkte
Trotz massiver Expansion in München u. an anderen Standorten hat die Kanzlei den personellen Ausbau nicht für eine Neuausrichtung genutzt, sondern zur Stärkung ihrer Kernkompetenzen u. einer vertieften Spezialisierung in einer Reihe von Bereichen, darunter Gesellschaftsrecht/M&A u. Nachfolge.
Dadurch allerdings kommt SNP häufiger als früher auch für Finanzinvestoren als Beraterin bei Transaktionen infrage. Ein bes. Fokus liegt dabei weiter auf dem Immobiliensektor. Der Wechsel 2er altgedienter Corporate- u. Vergaberechtspartner in den Of-Counsel-Status riss keine inhaltl. Lücke, sondern zeigte, dass die Kanzlei auf allen Altersstufen stark besetzt ist.
„Mit warmer Hand geben“ ist eine im Volksmund bekannte Redewendung, die zum Ausdruck bringt, dass man bereits zu Lebzeiten sein Erbe beginnen kann zu verteilen. Die sogenannte vorweggenommene Erbfolge erfolgt durch eine Vermögensübertragung unter Lebenden (also einer Schenkung) unter Berücksichtigung der künftigen Erbfolge.
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge können beispielsweise Eltern ihren Kindern bereits vor ihrem Tod einen Teil des Vermögens überlassen – welches ihnen im Erbfall ohnehin zugestanden hätte. Wie der Name schon sagt: Die Erbfolge wird vorweggenommen und damit kann man gleich mehrere positive Effekte miteinander kombinieren:
Gerne stehen wir Ihnen auch bei der vorweggenommenen Erbfolge zur Seite, erarbeiten eine steueroptimierte Lösung und erörtern mit Ihnen die Auswirkungen von Schenkungen auf mögliche Pflichtteilansprüche.
In einer globalisierten Welt verschwinden Grenzen und Vermögenswerte und Immobilien sind oftmals über mehrere Länder und Kontinente verteilt. Oder Sie planen, Ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen? Wo auch immer das Leben Sie hinführen wird, unsere Rechtsanwälte von SNP Schlawien in München sind an Ihrer Seite. Durch unser weltweites Kanzleinetzwerk können wir Sie kompetent bei grenzüberschreitenden Sachverhalten beraten und vertreten. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei in München liegt dabei auf Italien.
Kanzlei SNP Schlawien in München verstärkt Erbrechtsteam mit bekanntem Nachfolgeberater.
SNP Schlawien hat zum Jahresanfang ihren vierten of Counsel an Bord genommen: Prof. Dr. Rainer Hausmann, der jahrelang Erbrecht sowie Internationales Privat- und Verfahrensrecht lehrte, verstärkt die multidiziplinäre Mittelstandsberaterin am Münchner Standort. (...) Rainer Hausmann war 2009 als Professor der Universität Konstanz emeritiert, wo er viele Jahre einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung innehatte. SNP Schlawien möchte mit Hausmanns Kompetenz ihr Beratungsangebot in den Bereichen Erbrecht und Unternehmensnachfolge ausweiten.
Erbrecht und Familienrecht sind eng miteinander verwoben. Das Familienrecht regelt die Rechtsbeziehungen von Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbunden sind. Das Erbrecht hat Bezüge zum Familienrecht, insbesondere in den Bereichen Abstammung, Ehe und Lebenspartnerschaft, Ehegüterrecht und Schenkungen zu Lebzeiten. Unsere Fachanwälte für Erbrecht in München beraten und vertreten Sie auch in diesen Bereichen kompetent und umfassend.
Bei den mannigfachen Fallgestaltungen, die es im Erbrecht geben kann, kommt es regelmäßig vor, dass es zu Streitigkeiten kommt, die nicht mehr gütlich beigelegt werden können. Wenn auch eine Mediation nicht mehr ausreicht, dann vertreten unsere Rechtsanwälte für Erbrecht in München mit Ihrer jahrzehntelangen Erfahrung im Bereich Prozessführung/Litigation Sie vor Gericht und Finanzamt, um für Ihre Interessen und Rechte einzustehen.
Wer vorsorgen möchte, verengt den Blick oft auf rechtliche und finanzielle Fragen für den Erbfall. Mindestens genauso zentral ist allerdings die Vorsorge für den Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls.
Unsere klare Empfehlung lautet: Halten Sie jetzt Ihren eigenen Willen fest, damit Sie später nicht vom Wohlwollen anderer abhängig sind. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht bei SNP Schlawien in München helfen Ihnen bei der Erstellung folgender Verfügungen und Vollmachten:
Mit Ihrer Patientenverfügung regeln Sie, in welche medizinischen Maßnahmen Sie im Ernstfall einwilligen oder welche Maßnahmen nicht angewandt werden sollen. Nur so gehen Sie sicher, dass medizinische Behandlungen nach Ihrem Willen ablaufen – auch, wenn Sie diesen nicht mehr äußern können. Die Rechtsprechung insbesondere zur Patientenverfügung ist im ständigen Fluss. Zahlreiche Formulierungen, die früher gebräuchlich waren, sind heute nicht mehr wirksam. Dies zeigt, dass eine aktuelle rechtliche Beratung unerlässlich ist.
Wir erstellen eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, die Ihren Wünschen gerecht wird.
Mit einer Generalvollmacht sorgen Sie dafür, dass bei einer möglichen Geschäftsunfähigkeit nur Vertrauenspersonen über Ihr Vermögen und Ihre persönlichen Angelegenheiten bestimmen können.
Mit Ihrer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihre Angelegenheiten für Sie wahrnehmen soll, wenn Sie selbst (z.B. krankheitsbedingt) keine Entscheidungen mehr treffen können und vermeiden im Zweifelsfall ein gerichtliches Betreuungsverfahren.
Gibt es noch minderjährige Kinder so kann deren individuellen Bedürfnissen mit einer Betreuungsvollmacht und Sorgerechtsverfügung entsprochen werden.
Beerdigungsregelungen im Testament aufzunehmen ist wenig ratsam, da dieses in aller Regel erst nach der Beerdigung eröffnet wird. Damit Sie sicher gehen, dass Ihre letzte Reise nach Ihren Wünschen und mit Ihren Gästen stattfindet, bietet es sich an eine separate Bestattungsverfügung – getrennt vom Testament – zu erstellen.
Unser Leben verlagert sich immer mehr in einen digitalen Orbit und dieser Trend wird in den kommenden Jahrzehnten noch rasanter zunehmen. Aber was geschieht nach Ihrem Tod mit Ihren E-Mails, Social-Media-Accounts oder den in Clouds gespeicherten Daten? All diese modernen Problemstellungen des Erbrechts können Sie in einer Verfügung „Digitaler Nachlass“ zielführend regeln.
Die Übertragung von Unternehmen auf die nächste Generation gilt als Königsdisziplin der Nachfolgeberatung im Erbrecht. Wir beherrschen sie.
Die richtige und frühzeitige Nachfolgeplanung ist essenziell, wenn es darum geht, ein Vermögen, das Sie im Laufe Ihres Lebens als Unternehmer oder durch Ihre berufliche Tätigkeit aufgebaut haben, auf Dauer auch für Ihre Kinder und Enkelkinder zu erhalten. Hierbei kommt es nicht nur darauf an, für das Unternehmen einen geeigneten Nachfolger zu identifizieren und die Übertragung des Privatvermögens (steuerlich) optimal zu gestalten. Es gilt auch zu berücksichtigen, dass die Nachfolgeplanung stets eine sehr persönliche Angelegenheit ist und dass neben den unternehmerischen auch Ihren individuellen und familiären Wünschen und Werten Rechnung zu tragen ist.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge – engagiert und auf höchstem Niveau.
Die Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine der schwierigsten Aufgaben, mit denen ein Unternehmer im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit konfrontiert wird. Gerade mittelständische Familienunternehmen stehen oft vor dieser Herausforderung. Die in diesem Zusammenhang zu lösenden Gestaltungsaufgaben sind oftmals sehr komplex. Dies gilt umso mehr, als sich die Ausgestaltung der Nachfolge als eine fachgebietsübergreifende „ganzheitliche“ Beratungsaufgabe darstellt.
Wesentliche Ziele sind:
Bei der Planung der Unternehmensnachfolge sind insbesondere die rechtlichen und steuerlichen Grundlagen für Nachfolgeprozesse zu beachten. Im Rahmen der konkreten Ausgestaltung der Nachfolge sind zudem zahlreiche Einzelthemen, zum Beispiel die Beteiligung minderjähriger Kinder am Unternehmen, Testamentsvollstreckung und die Stiftung als Gestaltungsmittel der Unternehmensnachfolge zu berücksichtigen. Wir legen Wert auf belastbare und durchdachte Beratungsergebnisse. Deshalb richten wir unseren Blick auch auf die begleitenden Fragen:
Eine sorgfältige Analyse der Ausgangslage, die Entwicklung von Handlungsoptionen, die Festlegung des Nachfolgekonzepts und dessen Umsetzung sowie auch die weitere Begleitung des Unternehmens und des Übergebers erfordern aus Beratersicht ein möglichst reibungsloses Ineinandergreifen der verschiedenen Fachrichtungen (Recht, Steuern, Bewertung). Effektive und lösungsorientierte Beratung bei der Unternehmensnachfolge erfordert daher fundierte Kenntnisse in den Schnittstellen von Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Unsere Anwälte stellen ihre Fähigkeiten auf diesen Gebieten regelmäßig in anspruchsvollen Mandaten unter Beweis.
Der Münchener Stammsitz von SNP ist renommiert für die interdisziplinäre Beratung des gehobenen Mittelstands, bspw. zu M&A-Transkationen oder Nachfolgelösungen. Für das wachsende Geschäft mit Unternehmens- und Vermögensnachfolgen sowie Erbauseinandersetzungen hat die Kanzlei nun noch mehr Schlagkraft, nachdem eine Partnerin aus eigener Boutique hinzugekommen ist. Vermögende Privatpersonen mit großen Immobilienbeständen schätzen die Kompetenz im Immobilien- und Mietrecht, u.a. an der Schnittstelle zum Gesellschafts- und Steuerrecht oder bei Transaktionen. Schon häufiger ist es SNP gelungen, Quereinsteiger zu integrieren und so trägt auch der Neuzugang des Früheren Orrick-Partners Schmid Früchte, der sowohl für Venture-Capital-Investoren bei M&A-Transaktionen in der Technologie- und Biotechbranche agiert, als auch für die finanzierten Unternehmen, häufig auch grenzüberschreitend. So ist SNP gut aufgestellt für insolvenznahe Restrukturierungen, die bspw. Debt Fonds einbinden. Im Bau- und Architektenrecht sind die Anwälte auch für öffentliche Auftraggeber und Planungsbüros aktiv. Zudem beraten sie einen Gasversorger zu einem wichtigen Infrastrukturprojekt in Südbayern.
Unsere Empfehlung lautet: Je früher Sie sich mit der Nachfolgeplanung auseinandersetzen, desto besser. Sie reduzieren so nicht zuletzt auch die Erbschaftssteuerbelastung. Vereinbaren Sie gerne telefonisch einen Termin, um mit unseren Rechtsanwälten für Erbrecht und Unternehmensnachfolge in München Kontakt aufzunehmen.
Die Bedeutung von Stiftungen bei der privaten Vermögensnachfolge und auch bei der Unternehmensnachfolge wird immer wichtiger. Neben der Verfolgung des durch den Stifter festgelegten Zwecks der Stiftung und dem generationenübergreifenden Erhalt des Vermögens spielen Motive wie die auf Dauer angelegte Versorgung von Angehörigen und die Vermeidung von Erbschaftsstreitigkeiten eine wichtige Rolle. Dazu kommen Aspekte der Erbschaftsteuervermeidung.
Die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge bietet zudem die Möglichkeit, die Fortführung des Unternehmens unabhängig von der Frage des Vorhandenseins geeigneter Erben zu sichern.
Das Stiftungsrecht ist ein komplexes und fachgebietsübergreifendes Rechtsgebiet.
Wesentliche Bedeutung kommt insbesondere einer sorgfältig ausgearbeiteten und rechtssicheren Stiftungssatzung zu. Dazu kommt, dass Stiftungen der staatlichen Stiftungsaufsicht unterliegen, so dass sich für die Organe von Stiftungen immer wieder rechtliche Fragen stellen, bei denen die Besonderheiten des Stiftungsrechts zu beachten sind (zum Beispiel Pflichten und persönliche Haftung des Vorstandes, Erhaltung des Stiftungsvermögens, Mittelverwendung und Vermögensverwaltung).
Wird die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge gewählt, kommt es neben erb- und steuerrechtlichen Aspekten insbesondere auch auf eine optimale gesellschaftsrechtliche Umsetzung an.
Durch die Reform des Stiftungsrechts gibt es auch bereits bestehenden Stiftungen Handlungsbedarf und auch neue Handlungsoptionen.
Peter Muth
c/o SNP Schlawien Partnerschaft mbB
Türkenstraße 16
80333 München
Peter Muth ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Sein Schwerpunkt liegt insbesondere in der Beratung von mittelständischen (Familien-)Unternehmen bei der erb- und gesellschaftsrechtlichen Gestaltung von lebzeitigen Unternehmensübertragungen, im Streit bei der Unternehmensnachfolge sowie in der erb- und gesellschaftsrechtlichen Gestaltung von Unternehmertestamenten. Daneben berät er Privatpersonen bei der steueroptimierten Nachfolgeplanung, der Testamentsgestaltung und bei lebzeitigen Vermögensübertragungen.
Er betreut Erbauseinandersetzungen, Nachlassabwicklungen sowie (streitige) erb- und pflichtteilsrechtliche Problematiken. Regelmäßig wird Peter Muth auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Peter Muth leitet den standortübergreifenden Fachkreis „Erbrecht und Vermögensnachfolge“ bei SNP Schlawien.
Maria Demirci ist Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht. Ihr Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung streitiger erbrechtlicher Angelegenheiten, darunter der Realisierung und Abwehr von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen, der Vertretung in Erbscheinverfahren sowie der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Ferner berät sie Privatpersonen bei der vorweggenommenen Nachfolgeplanung (lebzeitige Immobilien-/Schenkungen) und der individuellen Erstellung von Testamenten, darunter der Erstellung spezielles Testamentslösungen, z.B. für Geschiedene, Patchwork-Familien oder Familien mit behinderten Angehörigen.
Maria Demirci hat zahlreiche Fachbücher und Ratgeber zum Erbrecht verfasst und wurde mehrfach von diversen Magazinen im Fachgebiet Erbrecht und Familienrecht ausgezeichnet.
Schwerpunkte
Als Rechtsanwältin habe ich mich auf das Erbrecht und die Vermögensnachfolge spezialisiert und berate Sie umfassend in allen Bereichen des Erbrechts und der Vermögensplanung – selbstverständlich unter Einbeziehung der Schnittstellen zum Familienrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.
Ich stehe Ihnen sowohl in der vorsorgenden Beratung als auch konfliktbegleitend bei der außergerichtlichen oder prozessualen Durchsetzung Ihrer Ansprüche ergebnisorientiert zur Seite. Hierbei lege ich besonderen Wert auf individuelle Lösungen, die Ihren persönlichen und familiären Umständen gerecht werden.
Meine Ausbildung als Mediatorin ermöglicht es mir zudem, Parteien eines Konflikts im Rahmen der außergerichtlichen Streitbeilegung als neutraler Dritter fachkundig anzuleiten, selbst interessengerechte und langfristig tragende Lösungen zu entwickeln.
Stefan Schützendübel deckt als Anwalt und Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht die Schnittstellen zwischen dem Erbrecht und dem Steuerrecht ab. Seine Expertise umfasst insbesondere die zivil- und steuerrechtliche Beratung und Gestaltung im Hinblick auf die Vermögensnachfolge sowohl im privaten, wie auch im unternehmerischen Bereich, etwa die Begleitung von Überlassungsverträgen, die Gestaltung von Testamentsentwürfen oder die steuerrechtliche Bewertung von Grundstücken sowie die steuerrechtliche Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen.
In streitigen erbrechtlichen Angelegenheiten liegt sein Fokus auf der Realisierung und der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen sowie auf Auseinandersetzungen von oder in Erbengemeinschaften. Außerdem betreut und führt er streitige steuerrechtliche Auseinandersetzungen im behördlichen Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten.
Daneben umfasst seine Expertise als Anwalt auch das Stiftungs- und das Gemeinnützigkeitsrecht.
Prof. Dr. Rainer Hausmann berät umfassend zum internationalen Privat- und Verfahrensrecht, insbesondere zum internationalen Ehegüter und Erbrecht, aber auch zum deutschen Erbrecht, vor allem zur Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen und Gesellschaftsverträgen im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge.
Prof. Hausmann ist Herausgeber zahlreicher Standardwerke im internationalen Privat- und Verfahrensrecht sowie im Erbrecht. Er studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Würzburg, Berlin (FU) und München und legte das erste Staatsexamen 1971 in Würzburg ab. Es folgte die Referendarzeit im OLG-Bezirk München, wo er 1975 das zweite Staatsexamen ablegte. Von 1971 bis zu seiner Promotion 1978 arbeitete er als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Internationales Recht der LMU München. Dort habilitierte er sich 1986 und nahm anschließend Lehrstuhlvertretungen in Regensburg und Heidelberg sowie eine außerordentliche Professur in Erlangen-Nürnberg an. Parallel dazu war er von 1986-1990 als Rechtsanwalt in einer Münchener Großkanzlei tätig. 1990 erhielt er den Ruf als Ordinarius auf den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privat- und Verfahrensrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Konstanz. Dort lehrte er von 1990 bis 2009. Seither ist er als Gutachter und Schiedsrichter, seit 2014 auch wieder als Rechtsanwalt in München tätig. Zur weiteren Berufsqualifikation von Rechtsanwälten bildet er seit 2006 Fachanwälte für Erbrecht in Schwetzingen aus.
Angaben gemäß § 5 TMG
Kontakt
Telefon: +49 (89) 28 634 382
E-Mail: Peter.Muth@snp.law
Umsatzsteuer-ID gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE208228453
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
mit weltweitem Geltungsbereich
Name und Sitz des Versicherers: ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1, 40198 Düsseldorf
Hauptbevollmächtigter
Peter Muth
gesetzliche Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt,
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Rechtsanwaltskammer und Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33, 80331 München
Berufsrechtliche Regelungen
BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte Fachanwaltsordnung
RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer können die Bestimmungen online nachgelesen werden: https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/#tdg
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Stand: 1. Mai 2023
c/o SNP Schlawien Partnerschaft mbB
Peter Muth
Türkenstr. 16
80333 München
Vertretungsberechtigte Person: Peter Muth
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Wir verarbeiten diese Daten, um unsere vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere die Verpflichtungen zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, etwaige Aktualisierungspflichten und Abhilfe bei Gewährleistungs- und sonstigen Leistungsstörungen. Darüber hinaus verarbeiten wir die Daten zur Wahrung unserer Rechte und zum Zwecke der mit diesen Pflichten verbundenen Verwaltungsaufgaben sowie der Unternehmensorganisation. Darüber hinaus verarbeiten wir die Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer ordnungsgemäßen und betriebswirtschaftlichen Geschäftsführung sowie an Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz unserer Vertragspartner und unseres Geschäftsbetriebes vor Missbrauch, Gefährdung ihrer Daten, Geheimnisse, Informationen und Rechte (z.B. zur Beteiligung von Telekommunikations-, Transport- und sonstigen Hilfsdiensten sowie Subunternehmern, Banken, Steuer- und Rechtsberatern, Zahlungsdienstleistern oder Finanzbehörden). Im Rahmen des geltenden Rechts geben wir die Daten von Vertragspartnern nur insoweit an Dritte weiter, als dies für die vorgenannten Zwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Über weitere Formen der Verarbeitung, z.B. zu Marketingzwecken, werden die Vertragspartner im Rahmen dieser Datenschutzerklärung informiert.
Welche Daten für die vorgenannten Zwecke erforderlich sind, teilen wir den Vertragspartnern vor oder im Rahmen der Datenerhebung, z.B. in Onlineformularen, durch besondere Kennzeichnung (z.B. Farben) bzw. Symbole (z.B. Sternchen o.ä.), oder persönlich mit.
Wir löschen die Daten nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und vergleichbarer Pflichten, d.h., grundsätzlich nach Ablauf von 4 Jahren, es sei denn, dass die Daten in einem Kundenkonto gespeichert werden, z.B., solange sie aus gesetzlichen Gründen der Archivierung aufbewahrt werden müssen. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beträgt bei steuerrechtlich relevanten Unterlagen sowie bei Handelsbüchern, Inventaren, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüssen, die zum Verständnis dieser Unterlagen erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen und Buchungsbelegen zehn Jahre sowie bei empfangenen Handels- und Geschäftsbriefen und Wiedergaben der abgesandten Handels- und Geschäftsbriefe sechs Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.
Soweit wir zur Erbringung unserer Leistungen Drittanbieter oder Plattformen einsetzen, gelten im Verhältnis zwischen den Nutzern und den Anbietern die Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise der jeweiligen Drittanbieter oder Plattformen.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Wir verarbeiten die Daten der Nutzer, um ihnen unsere Online-Dienste zur Verfügung stellen zu können. Zu diesem Zweck verarbeiten wir die IP-Adresse des Nutzers, die notwendig ist, um die Inhalte und Funktionen unserer Online-Dienste an den Browser oder das Endgerät der Nutzer zu übermitteln.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Post, Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via soziale Medien) sowie im Rahmen bestehender Nutzer- und Geschäftsbeziehungen werden die Angaben der anfragenden Personen verarbeitet soweit dies zur Beantwortung der Kontaktanfragen und etwaiger angefragter Maßnahmen erforderlich ist.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Die Webanalyse (auch als „Reichweitenmessung“ bezeichnet) dient der Auswertung der Besucherströme unseres Onlineangebotes und kann Verhalten, Interessen oder demographische Informationen zu den Besuchern, wie z.B. das Alter oder das Geschlecht, als pseudonyme Werte umfassen. Mit Hilfe der Reichweitenanalyse können wir z.B. erkennen, zu welcher Zeit unser Onlineangebot oder dessen Funktionen oder Inhalte am häufigsten genutzt werden oder zur Wiederverwendung einladen. Ebenso können wir nachvollziehen, welche Bereiche der Optimierung bedürfen.
Neben der Webanalyse können wir auch Testverfahren einsetzen, um z.B. unterschiedliche Versionen unseres Onlineangebotes oder seiner Bestandteile zu testen und optimieren.
Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, können zu diesen Zwecken Profile, d.h. zu einem Nutzungsvorgang zusammengefasste Daten angelegt und Informationen in einem Browser, bzw. in einem Endgerät gespeichert und aus diesem ausgelesen werden. Zu den erhobenen Angaben gehören insbesondere besuchte Webseiten und dort genutzte Elemente sowie technische Angaben, wie der verwendete Browser, das verwendete Computersystem sowie Angaben zu Nutzungszeiten. Sofern Nutzer in die Erhebung ihrer Standortdaten uns gegenüber oder gegenüber den Anbietern der von uns eingesetzten Dienste einverstanden erklärt haben, können auch Standortdaten verarbeitet werden.
Es werden ebenfalls die IP-Adressen der Nutzer gespeichert. Jedoch nutzen wir ein IP-Masking-Verfahren (d.h., Pseudonymisierung durch Kürzung der IP-Adresse) zum Schutz der Nutzer. Generell werden die im Rahmen von Webanalyse, A/B-Testings und Optimierung keine Klardaten der Nutzer (wie z.B. E-Mail-Adressen oder Namen) gespeichert, sondern Pseudonyme. D.h., wir als auch die Anbieter der eingesetzten Software kennen nicht die tatsächliche Identität der Nutzer, sondern nur den für Zwecke der jeweiligen Verfahren in deren Profilen gespeicherten Angaben.
Weitere Hinweise zu Verarbeitungsprozessen, Verfahren und Diensten:
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zu Zwecken des Onlinemarketings, worunter insbesondere die Vermarktung von Werbeflächen oder Darstellung von werbenden und sonstigen Inhalten (zusammenfassend als „Inhalte“ bezeichnet) anhand potentieller Interessen der Nutzer sowie die Messung ihrer Effektivität fallen kann.
Zu diesen Zwecken werden sogenannte Nutzerprofile angelegt und in einer Datei (sogenannte „Cookie“) gespeichert oder ähnliche Verfahren genutzt, mittels derer die für die Darstellung der vorgenannten Inhalte relevante Angaben zum Nutzer gespeichert werden. Zu diesen Angaben können z.B. betrachtete Inhalte, besuchte Webseiten, genutzte Onlinenetzwerke, aber auch Kommunikationspartner und technische Angaben, wie der verwendete Browser, das verwendete Computersystem sowie Angaben zu Nutzungszeiten und genutzten Funktionen gehören. Sofern Nutzer in die Erhebung ihrer Standortdaten eingewilligt haben, können auch diese verarbeitet werden.
Es werden ebenfalls die IP-Adressen der Nutzer gespeichert. Jedoch nutzen wir zur Verfügung stehende IP-Masking-Verfahren (d.h., Pseudonymisierung durch Kürzung der IP-Adresse) zum Schutz der Nutzer. Generell werden im Rahmen des Onlinemarketingverfahren keine Klardaten der Nutzer (wie z.B. E-Mail-Adressen oder Namen) gespeichert, sondern Pseudonyme. D.h., wir als auch die Anbieter der Onlinemarketingverfahren kennen nicht die tatsächliche Identität der Nutzer, sondern nur die in deren Profilen gespeicherten Angaben.
Die Angaben in den Profilen werden im Regelfall in den Cookies oder mittels ähnlicher Verfahren gespeichert. Diese Cookies können später generell auch auf anderen Webseiten die dasselbe Onlinemarketingverfahren einsetzen, ausgelesen und zu Zwecken der Darstellung von Inhalten analysiert als auch mit weiteren Daten ergänzt und auf dem Server des Onlinemarketingverfahrensanbieters gespeichert werden.
Ausnahmsweise können Klardaten den Profilen zugeordnet werden. Das ist der Fall, wenn die Nutzer z.B. Mitglieder eines sozialen Netzwerks sind, dessen Onlinemarketingverfahren wir einsetzen und das Netzwerk die Profile der Nutzer mit den vorgenannten Angaben verbindet. Wir bitten darum, zu beachten, dass Nutzer mit den Anbietern zusätzliche Abreden, z.B. durch Einwilligung im Rahmen der Registrierung, treffen können.
Wir erhalten grundsätzlich nur Zugang zu zusammengefassten Informationen über den Erfolg unserer Werbeanzeigen. Jedoch können wir im Rahmen sogenannter Konversionsmessungen prüfen, welche unserer Onlinemarketingverfahren zu einer sogenannten Konversion geführt haben, d.h. z.B., zu einem Vertragsschluss mit uns. Die Konversionsmessung wird alleine zur Analyse des Erfolgs unserer Marketingmaßnahmen verwendet.
Solange nicht anders angegeben, bitten wir Sie davon auszugehen, dass verwendete Cookies für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert werden.
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Wir binden in unser Onlineangebot Funktions- und Inhaltselemente ein, die von den Servern ihrer jeweiligen Anbieter (nachfolgend bezeichnet als „Drittanbieter”) bezogen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Grafiken, Videos oder Stadtpläne handeln (nachfolgend einheitlich bezeichnet als „Inhalte”).
Die Einbindung setzt immer voraus, dass die Drittanbieter dieser Inhalte die IP-Adresse der Nutzer verarbeiten, da sie ohne die IP-Adresse die Inhalte nicht an deren Browser senden könnten. Die IP-Adresse ist damit für die Darstellung dieser Inhalte oder Funktionen erforderlich. Wir bemühen uns, nur solche Inhalte zu verwenden, deren jeweilige Anbieter die IP-Adresse lediglich zur Auslieferung der Inhalte verwenden. Drittanbieter können ferner sogenannte Pixel-Tags (unsichtbare Grafiken, auch als „Web Beacons“ bezeichnet) für statistische oder Marketingzwecke verwenden. Durch die „Pixel-Tags“ können Informationen, wie der Besucherverkehr auf den Seiten dieser Webseite, ausgewertet werden. Die pseudonymen Informationen können ferner in Cookies auf dem Gerät der Nutzer gespeichert werden und unter anderem technische Informationen zum Browser und zum Betriebssystem, zu verweisenden Webseiten, zur Besuchszeit sowie weitere Angaben zur Nutzung unseres Onlineangebotes enthalten als auch mit solchen Informationen aus anderen Quellen verbunden werden.
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